Therapieablauf & Angebote

Für die Therapie bei uns benötigen sie eine Heilmittelverordnung von ihrer Ärzt*in. Für Kinder wird diese z.B. von der Kinderärzt*in, Zahnärzt*in, Kieferorthopäd*in oder auch der HNO-Ärzt*in ausgestellt.

Bei Erwachsenen ist es die Hausärzt*in oder je nach Krankeheitsbild die entsprechende Fachabteilung (HNO/Phoniatrie oder Neurologie). Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Erwachsene müssen jedoch eine Zuzahlung von 10% leisten.

Sie melden sich am Besten telefonisch oder per e-Mail bei uns an. Je nach Dringlichkeit und Kapazitäten können wir ihnen schnellstmöglich einen Therapieplatz anbieten oder nehmen sie oder ihr Kind gern auf unsere Warteliste auf. Es ist auch ein Anrufbeantworter geschaltet, weil wir während der Therapien nicht immer ans Telefon gehen können. Gern rufen wir sie dann zurück.

Im Normalfall gibt es einen festen Termin 1-2x pro Woche. Dieser dauert 45 Minuten (je nach Heilmittelverordnung sind aber auch 30 oder 60 Minuten möglich). Die Therapie findet bei einzelnen Störungsbildern auch im Hausbesuch statt, meistens aber in der Praxis.

Keine Heilmittelverordnung?

Auch ohne Heilmittelverordnung können sie sich an uns wenden. Wir beraten auf Selbstzahlerbasis gern zu allen therapeutischen Störungsbildern. Dies könnte z.B. die Stimmhygiene von Berufssprecher*innen betreffen oder die allgemeine Sprachentwicklung ihres Kindes.

Außerdem bieten wir Säuglingstherapie an. Diese richtet sich vor allem an Eltern von Säuglingen mit Regulationsstörungen, die häufig als Schreibabys auffallen. Hierbei wird behandelt und vor allem beraten und angeleitet, um ihnen einen besseren Umgang im Alltag zu ermöglichen.

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 19:00 Uhr

Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr